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Steuersatz der Grunderwerbsteuer nach Postleitzahl
Überblick
Wann immer in Deutschland, durch Zeichnung eines notariellen Kaufvertrages, ein Grundstück den Besitzer wechselt, der Fiskus fordert seinen Tribut.
Anspruch auf den Geldsegen haben die Bundesländer und dank ihrer Ertragskompetenz, legen sie auch selbst in majestätischer Einsamkeit fest, wieviel ein Erwerber einer Immobilie zusätzlich zum Kaufpreis, einfach so, an sie abführen darf.
Lag der Steuersatz der GrESt von 1983 bis 1996 noch stabil bundesweit bei vergleichsweise bescheidenen 2 %, stieg er 1997 auf 3,5 %.
Das ging gut bis zum 1. September 2006. Abgesehen vom Bundesland Sachsen bedienen sich die anderen Bundesländer seither mit teilweise unverschämten Steuersätzen der lokalen Grunderwerbsteuer.
Berlin liegt mit stolzen 6 % weit vorn, wen wundert es, jedoch den Vogel schießt zur Zeit Schleswig-Holstein mit 6,5 % ab.
Grunderwerbsteuerrechner
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Ergebnis
Die Postleitzahl 10178 gehört zum Postleitzahlenbereich des Bundeslandes Berlin.
Der Steuersatz der Grunderwerbsteuer beträgt im Bundesland Berlin 6 %.