Ein nicht verheirateter Erwerber, mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen in Höhe von Euro 40.000, Kirchensteuer 9%, investiert in eine vermietete Immobilie einen Gesamtkaufpreis in Höhe von Euro 350.000 zuzüglich Kaufnebenkosten.
Die Bemessungsgrundlage für die AfA von Baudenkmalen wird mit Euro 227.500 (65% des Gesamtkaufpreises) angenommen.
Das ursprüngliche Baujahr des Objekts liegt vor dem Jahr 1925. Als Bemessungsgrundlage für die lineare AfA der Altbausubstanz nehmen wir die Hälfte des verbleibenden Gesamtkaufpreises an. Der Rest entfällt auf das Grundstück und wird nicht abgeschrieben.