Ein nicht verheirateter Erwerber, mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen in Höhe von Euro 40.000, Kirchensteuer 9%, investiert in eine vermietete Immobilie einen Gesamtkaufpreis in Höhe von Euro 433.572 zuzüglich Kaufnebenkosten.
Die Bemessungsgrundlage für die AfA von Baudenkmalen wird mit Euro 329.515 (76% des Gesamtkaufpreises) angenommen.
Das ursprüngliche Baujahr des Objekts liegt im Jahr 1925 oder später. Das Grundstück liegt bei ca. 6,84% des Kaufpreises und wird nicht abgeschrieben.
Die Bemessungsgrundlage für die lineare AfA der Altbausubstanz beträgt Euro 74.401 (17,16% des Gesamtkaufpreises).