Ein nicht verheirateter Erwerber, mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen in Höhe von Euro 60.000, Kirchensteuer 8%, investiert in eine vermietete Immobilie einen Gesamtkaufpreis in Höhe von Euro 400.000 zuzüglich Kaufnebenkosten.
Die Bemessungsgrundlage für die AfA von Baudenkmalen wird mit Euro 260.000 (65% des Gesamtkaufpreises) angenommen.
Das ursprüngliche Baujahr des Objekts liegt vor dem Jahr 1925.
Das Grundstück liegt bei ca. 10% des Kaufpreises und wird nicht abgeschrieben.
Die Bemessungsgrundlage für die lineare AfA der Altbausubstanz beträgt Euro 100.000 (25% des Gesamtkaufpreises).
Bei der Berechnung der Gesamtsteuerersparnis sind keine abzugsfähigen Schuldzinsen der Finanzierung des Objektes und keine Mieteinnahmen berücksichtigt.
Die endgültige Berechnung soll durch den Steuerberater vollzogen werden.