Ein nicht verheirateter Erwerber, mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen in Höhe von Euro 40.000, Kirchensteuer 9%, investiert in eine vermietete Immobilie einen Gesamtkaufpreis in Höhe von Euro 400.000 zuzüglich Kaufnebenkosten.
Die Bemessungsgrundlage für die AfA von Baudenkmalen wird mit Euro 280.000 (70% des Gesamtkaufpreises) angenommen.
Das ursprüngliche Baujahr des Objekts liegt vor dem Jahr 1925. Das Grundstück liegt bei ca. 10% des Kaufpreises und wird nicht abgeschrieben.
Die Bemessungsgrundlage für die lineare AfA der Altbausubstanz beträgt Euro 80.000 (20% des Gesamtkaufpreises).